Seit dem 1. Mai 2015 droht Immobilienbesitzern, die die Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) zum Energieausweis missachten, ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Mit diesem Datum läuft nämlich die Übergangsfrist für den Energieausweis ab. Wer sich also mit dem Gedanken trägt, sein Wohneigentum zu verkaufen oder eine Wohnung zu vermieten, sollte sich spätestens jetzt mit den neuen Regelungen auseinandersetzten.
Wann wird der Energieausweis benötigt?
Spätestens bei der Besichtigung des Objekts muss der Energieausweis Interessenten nun vorgelegt werden – auch ohne explizite Aufforderung, informiert die „Welt“. Kommt es zu einem Vertragsabschluss – egal ob Kauf- oder Mietvertrag –muss der Energieausweis für die Immobilie beziehungsweise eine Kopie davon an den Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.
Die Energieeffizienz einer Immobilie muss bereits im Immobilieninserat genannt werden. Für kommerzielle Inserate gelten sogar einige weitreichendere Auflagen, hier sind ab 1. Mai 2015 folgende Angaben verpflichtend:
- Art des Energieausweises (Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis)
- zum Heizen verwendete Energieträger
- Baujahr
Die Energieeffizienzklasse muss nur angeben werden, wenn der Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde, da diese Information erst seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung enthalten ist.
Sollte bei der Aufgabe der Immobilienanzeige noch kein Energieausweis vorliegen, müssen die Angaben nicht gemacht werden. Es empfiehlt sich allerdings, im Inserat darauf hinzuweisen, dass der Energieausweis in Vorbereitung ist. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Einhaltung der Regelungen stichprobenartig kontrollieren zu lassen und bei Missachtung Bußgelder zu verhängen. Für Immobilienkäufer bietet die neue Regelung den Vorteil, dass sie ab sofort wissen, in was für ein Gebäude mit welchem Energiebedarf sie ihre Immobilien- beziehungsweise Baufinanzierung stecken.
Wie erhalte ich einen Energieausweis?
Energieausweise dürfen laut Energieeinsparverordnung von Fachkräften mit besonderer Aus- und/oder Weiterbildung sowie Berufspraxis vergeben werden. Hierunter fallen beispielsweise Ingenieure, Architekten, Bautechniker oder ausgebildete Energieberater. Ein amtliches Zertifikat oder ein vollständiges Verzeichnis von zugelassenen Ausstellern für Energieausweise gibt es bislang nicht. Daher empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Immobilienbesitzern vorab eine schriftliche Bestätigung vom Aussteller einzuholen, aus der hervorgeht, dass er berechtigt ist, Energieausweise auszustellen. Einen Energieausweis können Sie auch online bei ImmobilienScout24 bestellen.
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