Für nicht wenige Verbraucher in Deutschland beschränkt sich der Kontakt mit ihrem Energieversorger auf das Empfangen von Gas- oder Stromrechnung und dem jährlichen Ablesen von Zählerständen. Weil dabei nicht immer absolut sorgfältig vorgegangen wird und einige Energieversorger diesen Umstand durchaus zu ihren Gunsten einzusetzen wissen, kommt es gelegentlich zu Unstimmigkeiten zwischen Kunde und Versorger. In solchen Fällen können Verbraucher sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden, wo der Sachverhalt in einem kostenlosen Schlichtungsverfahren geklärt wird. Allerdings lassen sich viele der potenziellen Streitquellen recht einfach von vornherein ausschließen.
Viele Stromkunden sind bequem
Laut Daten der Bundesnetzagentur, welche der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (RNZ) vorliegen, beziehen rund 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland ihren Strom von ihrem Grundversorger. Gut die Hälfte davon hat den im Vergleich teuren Grundversorgungstarif abgeschlossen und nicht in einen möglicherweise günstigeren Tarif gewechselt. Dabei könnten viele Verbraucher mit einem einfachen Stromvergleich günstigere Konditionen und auch preiswerte Ökostrom-Anbieter finden und ihre Stromrechnung so deutlich reduzieren. Auch in Sachen Stromabrechnung und Übermittlung des Zählerstandes sind Verbraucher häufig nachlässig. Energiekunden schenkten ihren Abrechnungen nicht genug Aufmerksamkeit und schauten häufig nur, ob sie eine Erstattung erhalten würden oder eine Nachzahlung leisten müssten, sagt Andrea Grimm von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Streitfälle sind vorprogrammiert
Doch wenn Stromkunden ihrem Anbieter nicht genügend Aufmerksamkeit widmen, kann dies unter Umständen Folgen haben. So erfragen die Stromlieferanten regelmäßig die Zählerstände ihrer Kunden, um eine entsprechende Stromrechnung stellen zu können. Wenn der Kunde die erfragten Daten nicht mitteilt, dürfen die Energieversorger den Verbrauch eine Zeit lang schätzen. Dadurch kann es passieren, dass Kunden mehr Strom bezahlen, als sie real verbrauchen. Ist das Gegenteil der Fall und der tatsächliche Stromverbrauch liegt über dem Schätzwert, kann eine hohe Nachzahlung drohen, wenn der Stromversorger den Zählerstand in Erfahrung gebracht hat. In der Folge derartiger Fälle kommt es häufig zum Streit zwischen Anbieter und Kunde. Solche Situationen lassen sich jedoch mit geringem Aufwand verhindern. Wer den Zählerstand nach Aufforderung korrekt übermittelt und die anschließende Stromrechnung dahingehend prüft, hat in der Regel keine bösen Überraschungen zu fürchten.
Manche Streitursachen sind schwerer zu vermeiden
Andere mögliche Gründe für eine Meinungsverschiedenheit zwischen Kunde und Energieversorger liegen laut Thomas Kunde, dem Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie, in vertraglichen Fragen. Dabei geht es zum Beispiel um:
- Vorauszahlungen
- Auszahlungen von Boni
- Wirksamkeiten von Kündigungen
- Vertragslaufzeiten.
Für Kundenfragen zu Verträgen und Abrechnungen, die nicht direkt mit dem Anbieter geklärt werden können, und für etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen Energiekunden und Versorgern wurde die unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle Energie. geschaffen. Sie wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft gemeinsam getragen. Hauptaufgabe der Einrichtung ist das Schlichten von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen.
Schlichtungsstelle Energie hilft kostenfrei
Die Leistungen der Schlichtungsstelle Energie können von Stromkunden kostenfrei in Anspruch genommen werden. Dazu muss ein Schlichtungsantrag ausgefüllt und gemeinsam mit gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen übermittelt werden. Die Schlichtungsstelle kontaktiert dann den Energieversorger und holt dort eine Stellungnahme ein. Die Energieanbieter haben sich verpflichtet, an den Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Liegen die Informationen beider Seiten vor, spricht die Schlichtungsstelle Energie einen Einigungsvorschlag aus. Dieser ist zwar für die Unternehmen nicht bindend, wird aber häufig befolgt, um einen möglicherweise teuren Rechtsstreit zu vermeiden.
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