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Vermieter müssen Mindesttemperatur gewährleisten

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Heizkosten_48013861Winterzeit = Heizungszeit. Mieter in Wohnungen mit einer mit Gas betriebenen Etagenheizung oder auch mit Kohle- und Gasöfen können eigenmächtig für wohlige Wärme sorgen. In Häusern mit Zentralheizung ist hingegen der Vermieter dafür verantwortlich, diese an kalten Tagen so zu regulieren, dass die Mieter ihre Wohnräume angemessen heizen können. Hier erfahren Sie, worauf genau Sie als Mieter einen Anspruch haben – und wie Sie Ihr Recht durchsetzen können.

Vermieter muss Mindesttemperatur in Wohnräumen ermöglichen

Vermieter sind unter gewissen Umständen dazu verpflichtet während der offiziellen Heizperiode die Heizanlage in Betrieb nehmen. Diese Periode dauert, so der Deutsche Mieterbund, üblicherweise vom 1. Oktober bis zum 30. April. In dieser Zeit haben Sie als Mieter Anspruch auf eine bestimmte Mindesttemperatur in Ihren Wohnräumen: Nehmen Sie Ihre Heizkörper in Betrieb, müssen diese in der Lage sein, die Wohnräume auf 20 bis 22 Grad Celsius zu erwärmen. Dieser rechtliche Anspruch bezieht sich allerdings nur auf die Zeit zwischen 6 und 23 Uhr. Nachts gilt nur eine Mindesttemperatur von 18 Grad. Prüfen Sie Ihren aktuellen Mietvertrag: Eventuell finden Sie darin eine Klausel, nach der Sie auch tagsüber lediglich eine Mindesttemperatur von 18 Grad fordern dürfen. Diese Klausel ist jedoch unwirksam.

Auch an außergewöhnlich kalten Tagen außerhalb der offiziellen Heizperiode muss Ihr Vermieter Ihnen unter Umständen das Heizen Ihrer Wohnräume ermöglichen: Wird eine Mindesttemperatur von 18 Grad nicht mehr erreicht und ist absehbar, dass die Kälteperiode mindestens drei Tage anhalten wird, haben Sie als Mieter einen Anspruch darauf, dass die Heizung in Ihren Wohnräume in Betrieb genommen werden kann.

Wohnungsmangel durch defekte Heizung

Erwärmen sich während der Heizperiode Ihre gemieteten Wohnräume auch dann nicht auf mindestens 20 Grad, wenn Sie die Heizkörper voll aufdrehen, liegt ein sogenannter Wohnungsmangel vor. Sie als Mieter haben einen Anspruch darauf, dass dieser zeitnah behoben wird. Allerdings sollten Sie nicht selbst einen Handwerker rufen, um das Problem beseitigen zu lassen. Benachrichtigen Sie stattdessen Ihren Vermieter, der daraufhin innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel beheben lassen muss – zum Beispiel, indem er ein Handwerksunternehmen die Heizungsanlage reparieren lässt.

Was tun, wenn der Vermieter den Mangel nicht beheben lässt?

Ist der Wohnungsmangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, dürfen Sie die Miete kürzen. Um wie viel Prozent, ist stark vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Auch die Temperaturen, auf die die Wohnung aufgrund des Mangels auskühlt, spielt hier eine wichtige Rolle. Wenden Sie sich im Fall der Fälle am besten an einen Mieterverein vor Ort. Die Mitarbeiter können Sie umfassend beraten – beispielsweise, welche Frist Sie dem Vermieter setzen sollten und in welcher Höhe Sie gegebenenfalls die Miete kürzen können. Bleibt die Wohnung während einer Kälteperiode über einen längeren Zeitraum kalt, liegt eine potenzielle Gesundheitsgefährdung vor. In diesem Fall ist sogar eine fristlose Kündigung Ihrerseits möglich. Auch hierzu können Sie sich beim Mieterverein näher informieren.

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Bildquelle: © Blazej Lyjak | shutterstock.com

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